Diverse Geschäftsleute in einer Besprechung im Büro mit Laptops und Unterlagen auf dem Tisch. Diverse Geschäftsleute in einer Besprechung im Büro mit Laptops und Unterlagen auf dem Tisch.

Qualifizierungs-chancengesetz – QCG

Das Arbeitsamt fördert Arbeitgebern die Weiterbildung von Beschäftigten

Weiterbildung für Ihr Personal - Zukunft für Ihr Unternehmen

Eine Investition in Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Ihr Arbeitgeber-Service unterstützt Sie dabei! Mit WEITER.BILDUNG! - der Qualifizierungsoffensive - erhalten Sie eine kompetente, individuelle Beratung und Zugang zu Förderleistungen.

Mit Weiterbildung werden Herausforderungen zu Chancen

Entwickeln Sie die Potenziale Ihrer Beschäftigten und binden Sie sie mit interessanten Entwicklungsperspektiven langfristig an Ihr Unternehmen. Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit WEITER.BILDUNG! hilft Ihnen, wettbewerbsfähig zu bleiben und die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen.

Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen jetzt noch höhere Förderungen als bisher – das bedeutet: Mehr Unterstützung und noch mehr Möglichkeiten für Ihr Unternehmen! Nutzen Sie bis zu 15 % höhere Zuschüsse zur Weiterbildung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von mehreren Beschäftigten besteht die Möglichkeit zu einem Sammelantrag. Weitere Informationen zu allen Leistungen und Fördermöglichkeiten der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! erhalten Sie u.a. bei uns, Ihrer EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES: Schreiben Sie einfach eine Mail an beratung@eukademie.eu oder rufen Sie uns an: 02403-720 4230

Strukturwandel und Transformation

Die Wirtschaft ist ständig in Bewegung, Anforderungen an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändern sich. Ihr Unternehmen soll weiterhin zukunftsfähig agieren können? WEITER.BILDUNG! unterstützt Sie dabei, Know-how und Fähigkeiten Ihrer Beschäftigten mit passenden Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten auszubauen.

Digitalisierung

In neuen Technologien liegen unternehmerische Chancen, aber auch Herausforderungen: Berufe verändern sich, neue Tätigkeitsfelder entstehen. Sie wollen die Expertise Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen und erweitern? Mit WEITER.BILDUNG! erleichtern Sie ihnen den Übergang in neue Aufgabengebiete und bereiten sie auf eine weitere Digitalisierung der Arbeitswelt vor.

Fachkräftemangel

Der Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte nimmt zu. Sie wollen neue Wege gehen, um Ihren Personalbedarf zu sichern? Dann nutzen Sie WEITER.BILDUNG!, um auch geringqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch abschlussorientierte Weiterbildungen zu Fachkräften zu machen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Eine diverse Gruppe von Geschäftsleuten diskutiert gemeinsam über ein Tablet vor einem Bürogebäude. Eine diverse Gruppe von Geschäftsleuten diskutiert gemeinsam über ein Tablet vor einem Bürogebäude.

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten des digitalen und wirtschaftlichen Wandels zu unterstützen. Es zielt darauf ab, die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte zu erweitern, insbesondere für diejenigen, die von Strukturveränderungen oder einem Wegfall ihres bisherigen Arbeitsplatzes betroffen sind.

Durch das QCG werden Weiterbildungen gefördert, die den Erhalt oder die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer zum Ziel haben. Dabei werden nicht nur geringqualifizierte oder ältere Beschäftigte berücksichtigt, sondern alle Arbeitnehmer unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Wer kommt für die Förderung in Frage?

Arbeitnehmer haben durch das Qualifizierungschancengesetz einen Anspruch auf Beratung in Sachen Weiterbildung. Es entsteht die Alternative, sich auch außerhalb des aktuellen Berufs weiterzubilden. Dadurch erhöht sich die Chance der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt von morgen. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zahlen Ihnen als Arbeitgeber einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt Ihrer neuen Mitarbeiter, damit die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsaufnahme leichter gelingen.

Alle Maßnahmen und Lehrgänge der EU-AKADEMIE eignen sich als QCG-Maßnahmen, da sie zugelassen sind gemäß AZAV.

Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus:

Tabellarische Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus Tabellarische Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus

Interessierte sollten sich bei ihrer lokalen Agentur für Arbeit über die genauen Förderbedingungen und -möglichkeiten informieren und beraten lassen. Dabei werden individuell die notwendige Weiterbildung und die Höhe der Förderung festgelegt.

Es ist entscheidend, vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme einen Antrag zu stellen, da nachträgliche Anträge in der Regel nicht berücksichtigt werden.

02403 7204230 info@eukademie.eu