EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit kennt viele Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Zertifikat CERTQUA

Der Bildungsgutschein

Eines der wichtigsten und wesentlichsten Elemente der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein. Auch wenn niemand einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat und bestimmte persönliche Voraussetzungen vorliegen müssen, sollten Sie sich vor Ihrer Anmeldung bei einem Bildungsträger grundsätzlich über die Möglichkeiten beraten lassen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind gerne Partner an Ihrer Seite von der Klärung der Fragen zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung bis zum erfolgreichen beruflichen Abschluss durch die Zertifizierung.

Maßnahmennummer & Maßnahmenbogen

Gemäß AZAV zertifizierte Bildungsträger erhalten für Ihre Lehrgänge bzw. Bildungsmaßnahmen eine sogenannte Maßnahmennummer, welche dem Maßnahmenbogen zu entnehmen ist.

Sie sollten darauf achten, dass Ihr Bildungsträger gemäß AZAV zertifiziert ist und für alle Bildungsmaßnahmen auch eine Maßnahmennummer besitzt.

Bei seriösen Bildungsangeboten sind die Maßnahmennummern in der Regel bei den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen angegeben.

Beratungshilfe zum Bildungsgutschein

Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen einige Informationen zur Beantragung Ihres Bildungsgutscheines an die Hand geben, die Sie unbedingt wissen und beachten sollten.

Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann aus unterschiedlichen Gründen gegeben sein.

Dazu zählt u.a. das Fehlen eines Berufsabschlusses. Allerdings wird die Notwendigkeit auch bejaht, wenn Ihre Weiterbildung zu einer höheren Qualifikation führt und sich damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern. Gerade dieser Aspekt wird durch die Bundesregierung im Hinblick auf die Qualifikation im Zuge des Fachkräftemangels ausdrücklich befürwortet, ja angestrebt.
Eine weitere Ausgangssituation ist gegeben, wenn Sie z.B. durch gesundheitliche Einschränkungen Ihren Beruf in der derzeitigen Form nicht mehr ausüben können, die Weiterbildung Ihnen aber Gelegenheit gibt, dennoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a. Arbeitslosigkeit oder wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Für das letzte kommen viele Gründe in Frage. Alle aufzuführen würde hier zu weit führen.

Wenn also eine oder auch mehrere genannte Voraussetzungen zur Förderung vorliegen,

sollten Ihnen im Zuge einer Beratung Ihr Arbeitsamt einen Bildungsgutschein gewähren und damit die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zusichern. Schließt die Maßnahme mit einer Qualifizierungsprüfung ab, werden auch die Kosten dieser Prüfung übernommen.

Beispiel: Es macht ja keinen Sinn, jemanden in eine Fahrschule zu schicken, ihm aber die Führerscheinprüfung zu verwehren.

Ein Bildungsgutschein ist zeitlich befristet, d.h. die Maßnahme muss innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheine begonnen werden.

Im Bildungsgutschein ist immer ein bestimmtes Bildungsziel angegeben. Sie sollten aber darauf achten, dass das angegebene Bildungsziel auch ein echtes Bildungsziel ist.

So ist beispielsweise eine Ausbildung alleine zum Sachverständigen kein echtes Bildungsziel. Denn ein Dachdeckermeister, ebenfalls nur als Beispiel, hat bereits den fachlichen Sachverstand, ist also auch ohne Weiterbildung als Sachverständiger anzusehen. Der Begriff Sachverständiger allein sagt nichts aus und er ist rechtlich auch nicht geschützt. Jeder darf sich ein Schild an die Haustüre schrauben und sich darauf als Sachverständiger bezeichnen. Daher ist alleine die Bezeichnung „Sachverständiger“ oder auch „freier Sachverständiger“ als „Bildungsziel“ im Grunde irreführend; es ist kein echtes Bildungsziel.

Ein echtes Bildungsziel wäre hingegen die Qualifizierung zum ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ISO 17024.

Diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt, weil es eben eine qualifizierte Berufsbezeichnung ist, die Sie nur führen dürfen, wenn Sie erstens die Zertifizierungsprüfung gemäß ISO 17024 bestanden haben und sich im weiteren der Qualitätsüberwachung durch die Zertifizierungsstelle unterwerfen, ähnlich einer Kammermitgliedschaft für Handwerksmeister.

Bei der Auswahl Ihrer Bildungsmaßnahme sollten Sie darauf unbedingt achten. Bei einwöchigen Maßnahmen „nur“ mit dem Bildungsziel „Sachverständiger für xyz“ ist in jedem Fall eine gewisse Skepsis geboten.

Die für den ausgewählten Träger bestimmte Ausfertigung des Bildungsgutscheins, mit der der Träger Ihre Aufnahme in die Maßnahme bestätigt, muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter eingereicht werden.

Sollte Ihnen Ihr Arbeitsamt einen von Ihnen gewünschten Bildungsgutschein verweigern, sollten Sie immer auf einem schriftlichen und genau begründeten Ablehnungsbescheid bestehen. Mit einer nur mündlichen und nicht begründeten Auskunft sollten Sie sich nicht zufriedengeben.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem in den Informationsbroschüren der Bundesagentur für Arbeit: