Militärfahrzeug im Vordergrund und Soldat in Uniform, der sich von der Kamera abwendet. Militärfahrzeug im Vordergrund und Soldat in Uniform, der sich von der Kamera abwendet.

Förderung durch den Berufsförderungs-dienst der Bundeswehr

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr & EU-Akademie

Soldatinnen und Soldaten werden zum Dienstzeitende zwecks eines guten beruflichen Übergangs in das Zivilleben durch Aus- & Weiterbildungsmaßnahmen vom BDF gefördert.

Der Berufsförderungsdienst hilft weiter

Als Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat oder auch als freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) stehen Ihnen nach Ablauf Ihrer Dienstzeit Fördermittel zu, die Sie in eine sinnvolle Aus- oder Weiterbildung für Ihr folgendes ziviles Leben investieren können. Der Berufsförderungsdienst (BFD) steht Ihnen mit über 80 Standortteams deutschlandweit zur Seite; die EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES bietet Ihnen konkrete und komplette Ausbildungsangebote, die Sie als Karrierebooster betrachten dürfen.

Die Förderung des Berufsförderungsdienstes und die Angebote der EU-AKADEMIE gehen Hand in Hand zusammen zu Ihrem Vorteil und zu Ihrem langfristigen Erfolg. BFD-Mittel in Verbindung mit Übergangsgebührnissen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts bilden eine hervorragende finanzielle Unterstützung für beste Berufsaus- und Weiterbildungen bei der EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES.

Auch, wenn Sie bereits über eine Ausbildung verfügen und vielleicht schon überzeugt sind, den richtigen Weg für die Zukunft gefunden zu haben, sollten Sie sich unbedingt über die vielfältigen Möglichkeiten der AKADEMIE in Verbindung mit BFD-Maßnahmen informieren und von dieser attraktiven Möglichkeit zur Qualifizierung Gebrauch machen.

Ihr Anspruch auf Förderung
Der zeitliche und finanzielle Anspruch auf Berufsförderung und BFD-Mittel basiert auf dem Soldatenversorgungsgesetz und der Berufsförderungsordnung und richtet sich in seiner Höhe nach der absolvierten Dienstzeit. Es ist dabei zwischen altem und neuen Recht zu unterscheiden, je nachdem ob Ihre Dienstzeit vor oder nach dem 25.07.2012 begonnen hat. Wichtig ist, dass für alle von der neuen Regelung erfassten Zeitsoldaten kein Rechtsanspruch mehr auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an geförderten Bildungsmaßnahmen besteht und dass die dienstzeitbegleitenden Förderansprüche mit den Ansprüchen nach der Dienstzeit zusammengefasst wurden.

Die nachfolgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Kostenhöchstgrenzen sowie die Dauer der Förderung und der Übergangsgebührnisse.

Wissen Sie schon, wohin die Reise geht?

Durch die Zusammenführung von dienstzeitbegleitender Förderung mit der Förderung nach Dienstzeitende haben Sie nun einen rechtsverbindlichen Anspruch für die gesamte Fördersumme.

Zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts erhalten Sie i.d.R. zusätzlich Übergangsgebührnisse in Höhe von 50% Ihres letzten Dienstbezuges, die während einer Teilnahme an Vollzeitbildungsmaßnahmen um weitere 50% erhöht werden. Die Ausbildungen zum Sachverständigen bei der EU-AKADEMIE sind Vollzeitausbildungen.

Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Pages und in den Ausbildungskonzepten auch als Downloads.

Fragen Sie einen Kameraden
Natürlich können Sie sich auch direkt an unseren stellvertretenden Akademieleiter Thomas Buchholz wenden, der selbst als ehemaliger SaZ über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr den Weg zu uns gefunden hat. Er, aber auch das gesamte Team der EU-AKADEMIE stehen Ihnen gerne mit Rat du Tat zur Seite.

Übersichtstabellen

„Altes Recht – Neues Recht“

Aus den untenstehenden Tabellen entnehmen Sie die Höhe Ihres Förderanspruchs und Ihrer Übergangsgebührnisse in Abhängigkeit von Ihrer geleisteten Dienstzeit.

Übersichtstabelle des „Altes Recht – Neues Recht“ über die Höhe des Förderanspruchs. Übersichtstabelle des „Altes Recht – Neues Recht“ über die Höhe des Förderanspruchs.
02403 7204230 info@eukademie.eu