Ein Geschäftsmann erläutert Punkte während einer Besprechung mit vier Kolleg:innen in einem Büro mit Glaswänden. Ein Geschäftsmann erläutert Punkte während einer Besprechung mit vier Kolleg:innen in einem Büro mit Glaswänden.

Berufliche Förderung für Migranten & Flüchtlinge

Die EU-AKADEMIE hilft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit sowie den Jobcentern

Die EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES fördert Sie gemeinsam mit dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter, wenn die richtigen Voraussetzungen gegeben bzw. erfüllt sind. Im Wesentlichen müssen vorliegen:

  • Gute Sprachkenntnisse, in der Regel wenigstens B1- oder besser B2-Niveau, damit Sie den Lerneinheiten problemlos folgen können. Es muss nicht zwingend ein Sprachzeugnis oder -zertifikat vorgelegt werden; wir machen uns gerne auch persönlich ein Bild und stellen die individuelle Eignung fest, wenn dies möglich und vertretbar ist.

Für einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes oder Jobcenters:

  • Notwendigkeit der Weiterbildung: Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern, wenn Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Im Bildungsgutschein ist immer ein bestimmtes Bildungsziel angegeben. Während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen. Die Maßnahmen finden Sie auf der Seite www.arbeitsagentur.de im KURSNET (das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung).
  • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, können zur Vorbereitung auf eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung erforderlich ist.

Derzeitiges Angebot speziell für Migranten und Flüchtlinge:

Aktuell bieten wir speziell für Migranten und Flüchtlinge einen AZAV-zertifizierten Lehrgang als Maßnahme der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter an, bei dem sie in 12 Monaten einen international anerkannten Berufsabschluss erwerben können und gleichzeitig bei erfolgreichem Abschluss ungezählte Jobchancen und Angebote auf dem deutschen Arbeitsmarkt finden können. 

Schauen Sie sich nach Stellenangeboten um

Viele größere und kleinere Firmen suchen zertifizierte Sachverständige. Firmen haben die Möglichkeit, diese Ausbildung bis zu 100% gefördert für Sie zu beantragen. Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz - QCG.

Gruppenfoto von lächelnden Mitarbeitern verschiedener Ethnien in formeller Kleidung. Gruppenfoto von lächelnden Mitarbeitern verschiedener Ethnien in formeller Kleidung.

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten des digitalen und wirtschaftlichen Wandels zu unterstützen. Es zielt darauf ab, die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte zu erweitern, insbesondere für diejenigen, die von Strukturveränderungen oder einem Wegfall ihres bisherigen Arbeitsplatzes betroffen sind.

Durch das QCG werden Weiterbildungen gefördert, die den Erhalt oder die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer zum Ziel haben. Dabei werden nicht nur geringqualifizierte oder ältere Beschäftigte berücksichtigt, sondern alle Arbeitnehmer unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus:

Tabellarische Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus Tabellarische Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus

Interessierte sollten sich bei ihrer lokalen Agentur für Arbeit über die genauen Förderbedingungen und -möglichkeiten informieren und beraten lassen. Dabei werden individuell die notwendige Weiterbildung und die Höhe der Förderung festgelegt.

Es ist entscheidend, vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme einen Antrag zu stellen, da nachträgliche Anträge in der Regel nicht berücksichtigt werden.

02403 7204230 info@eukademie.eu