Die EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES fördert Sie gemeinsam mit dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter, wenn die richtigen Voraussetzungen gegeben bzw. erfüllt sind. Im Wesentlichen müssen vorliegen:
Für einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes oder Jobcenters:
Aktuell bieten wir speziell für Migranten und Flüchtlinge einen AZAV-zertifizierten Lehrgang als Maßnahme der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter an, bei dem sie in 12 Monaten einen international anerkannten Berufsabschluss erwerben können und gleichzeitig bei erfolgreichem Abschluss ungezählte Jobchancen und Angebote auf dem deutschen Arbeitsmarkt finden können.
Viele größere und kleinere Firmen suchen zertifizierte Sachverständige. Firmen haben die Möglichkeit, diese Ausbildung bis zu 100% gefördert für Sie zu beantragen. Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz - QCG.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten des digitalen und wirtschaftlichen Wandels zu unterstützen. Es zielt darauf ab, die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte zu erweitern, insbesondere für diejenigen, die von Strukturveränderungen oder einem Wegfall ihres bisherigen Arbeitsplatzes betroffen sind.
Durch das QCG werden Weiterbildungen gefördert, die den Erhalt oder die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer zum Ziel haben. Dabei werden nicht nur geringqualifizierte oder ältere Beschäftigte berücksichtigt, sondern alle Arbeitnehmer unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
Übersicht über die Fördersätze je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterstatus:
Interessierte sollten sich bei ihrer lokalen Agentur für Arbeit über die genauen Förderbedingungen und -möglichkeiten informieren und beraten lassen. Dabei werden individuell die notwendige Weiterbildung und die Höhe der Förderung festgelegt.
Es ist entscheidend, vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme einen Antrag zu stellen, da nachträgliche Anträge in der Regel nicht berücksichtigt werden.